Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der DeepGrowth UG (haftungsbeschränkt), Albert-Schweitzer-Ring 22, 22045 Hamburg (nachfolgend „DeepGrowth"), und dem Kunden.
Diese AGB gelten für alle Verträge, die DeepGrowth mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen abschließt.
DeepGrowth schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, als Unternehmer bzw. Kaufmann zu handeln.
Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn DeepGrowth ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
DeepGrowth erbringt standardisierte oder individuell vereinbarte Dienstleistungen rund um Online-Marketing und Vertrieb. Dazu zählen insbesondere die Einrichtung, der Betrieb und die laufende Optimierung von Werbekampagnen (insbesondere auf Plattformen wie Meta/Facebook/Instagram und Google), die Erstellung von Werbemitteln und Landing-Pages, die Einrichtung von Tracking und Conversion-Messung, ein KI-gestützter Telefon- und Empfangsservice sowie die Automatisierung von Marketing- und Vertriebsprozessen.
DeepGrowth schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden im Sinne eines Dienstvertrags, jedoch keinen Werkerfolg und keine bestimmte Steigerung von Kennzahlen wie Anfragen, Leads, Conversion-Raten oder Umsätzen. Wirtschaftliche Zielwerte wie ein bestimmter Return on Investment stellen erhoffte Ergebnisse dar, jedoch keinen geschuldeten Werkerfolg im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
Erfolgsabhängige Vergütungen sowie eigenständige Ergebnis-Garantien (etwa eine schriftlich zugesagte Erstattung bei Nichterreichen eines vereinbarten Zielwerts innerhalb einer festgelegten Frist) können gesondert schriftlich vereinbart werden. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf den Eintritt eines konkreten Erfolgs.
Der Kunde wirkt an der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang mit, insbesondere durch fristgerechte Bereitstellung von Informationen, Zugängen (z. B. zu Werbe- und Analysekonten), Materialien und Freigaben sowie durch Bereitstellung des vereinbarten Werbebudgets. Unterbleibt diese Mitwirkung, bleibt der Vergütungsanspruch von DeepGrowth bestehen.
DeepGrowth steht im Rahmen vereinbarter Leistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
Verträge zwischen DeepGrowth und dem Kunden kommen telefonisch, per Video-Call oder in schriftlicher Form (auch in Textform per E-Mail oder elektronischer Signatur) zustande. Im Fernabsatz wird der Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen geschlossen.
Die im Angebot bzw. Vertrag genannten Preise sind verbindlich und verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Ratenzahlung gilt die jeweils vereinbarte Fälligkeit. Ein etwaiges SEPA-Lastschriftmandat gilt zeitlich unbegrenzt fort.
DeepGrowth stellt umsatzsteuerkonforme Rechnungen aus und ist berechtigt, Zahlungen über Drittanbieter (z. B. Stripe, PayPal) einzuziehen.
Wird eine Zahlung oder eine Lastschrift mangels Deckung oder aus sonstigen, vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen zuzüglich anfallender Bankgebühren zu bezahlen.
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Verträge werden mit der jeweils im Angebot genannten Mindestlaufzeit geschlossen. Ist keine Laufzeit ausdrücklich vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate.
Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für den Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungsbeginn. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag, soweit vereinbart, um den jeweils genannten Zeitraum und ist mit der vereinbarten Frist ordentlich kündbar.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform (auch Textform per E-Mail genügt).
Leistungsfristen beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang und Erhalt aller für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
Bei nicht gezahlten Rechnungen ist DeepGrowth berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten.
Bleibt der Kunde mit zwei Ratenzahlungen ganz oder teilweise im Rückstand, wird die gesamte Restvergütung sofort fällig. DeepGrowth ist in diesem Fall berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Ein freies Kündigungsrecht des Kunden nach § 648 BGB wird ausgeschlossen.
DeepGrowth erbringt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und kann sich zur Erfüllung Dritter (z. B. Sub-Dienstleister, Plattformen, Tools) bedienen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass DeepGrowth Dienstleistungen, jedoch keinen Werkerfolg erbringt. Auf Wunsch kann ein Tätigkeitsbericht angefordert werden. Der Vergütungsanspruch von DeepGrowth bleibt unberührt, wenn die Leistungserbringung aus Gründen unterbleibt, die in der Sphäre des Kunden liegen.
Der Kunde sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Materialien (Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken etc.) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt DeepGrowth von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten frei.
Der Kunde erhält an den von DeepGrowth im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Werbemittel, Landing-Pages, Dokumente, Analysen, Videos, Automatisierungen, Code, Dokumentationen) ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke.
Das Nutzungsrecht entsteht erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bei Ratenzahlung gehen Nutzungsrechte erst mit Eingang der letzten Rate auf den Kunden über.
Eine Weitergabe an Dritte sowie Bearbeitungen im Sinne des § 23 UrhG sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
DeepGrowth haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet DeepGrowth nur bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Datenverluste und Programmschäden ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
DeepGrowth haftet nicht für das Handeln Dritter, insbesondere nicht für Entscheidungen von Plattformbetreibern wie Meta (Facebook/Instagram) oder Google im Zusammenhang mit Werbe- bzw. Anzeigenkonten, Konto-Sperrungen, Ablehnungen von Anzeigen, Reichweiten- oder Preisänderungen.
Soweit die Haftung nach diesem Paragrafen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DeepGrowth.
Der Kunde sichert zu, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an DeepGrowth im Rahmen der DSGVO und des BDSG erfolgt. Der Kunde stellt DeepGrowth von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der DSGVO oder des BDSG durch den Kunden beruhen.
Soweit DeepGrowth im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab.
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von DeepGrowth (Hamburg), soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand dieser AGB: 17.06.2026.